Alles neu bei Barolo und Barbaresco?
Zeiten ändern sich – und warum sollte man Regeln und Traditionen nicht auch daran anpassen? Ganz nach diesem Motto versucht das Schutzkonsortium Barolo Barbaresco Alba Langhe und Dogliani in den historischen Anbaugebieten des Piemont Neuerungen durchzusetzen. Die Vorschläge stehen. Nun liegt es an den Mitgliedern, sie anzunehmen oder abzulehnen.
Es sind fünf Maßnahmen, die im Barolo- und Barbaresco-Gebiet in Zukunft einiges verändern sollen. In erster Linie soll die Abfüllung der Weine neu geregelt werden. Geht es nach den Verantwortlichen des Konsortiums, so gibt es künftig ein generelles Verbot der Abfüllung außerhalb der beiden Anbaugebiete. Die Vorschrift, dass Barolo nur in Barolo und Barbaresco nur in Barbaresco hergestellt und verkaufsfertig gemacht werden darf, soll hingegen aufgehoben werden. Die beiden Gebiete lägen geographisch so nahe beieinander und seien auch sonst so eng miteinander verbunden, dass eine strikte Trennung bei der Abfüllung wenig zielführend sei.
Für mehr Kontroversen sorgt der Vorschlag, den Anbau der Reben künftig auch an den Nordhängen zu erlauben. Unter anderem aufgrund der Tatsache, dass sich die klimatischen Bedingungen verändert haben, sei diese Neuerung sinnvoll und notwendig, so die Einbringer des Vorschlags. Die Produzenten selbst stimmen dem hingegen nicht einhellig zu. Eine langjährige Tradition werde damit aufgebrochen, die Arbeit der Vorfahren solle in der gewohnten Form weitergeführt werden, bemerken einige der Winzer.
Die letzten beiden Maßnahmen sehen die Einführung von Ortslagen im Barbaresco-Gebiet sowie die Zulassung größerer Flaschenformate für den Verkauf vor. Ob und in welcher Form die Vorschläge des Konsortiums angenommen werden, sollen nun die Mitglieder entscheiden.